Stellvertretend zwei Lesermeinungen zur "exklusiven" Gebührenerhöhung
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- Geschrieben von unserer Redaktion
(Krefeld, 01. Januar 2023) Erfreulicherweise viel Staub aufgewirbelt hat in der engagierteren Seniorenszene sowohl mit direkten telefonischen respektive schriftlichen Wortmeldungen bei uns oder in den sozialen Medien unser Beitrag vom 30.Dezember 2022 „Ü35 mit Willkürakt des DLV zu Melkkühen der Nation gestempelt". Um es nicht ausufern zu lassen veröffentlichen wir dazu stellvertretend zwei Lesermeinungen, vorneweg die von unserem gelegentlichen Gastautoren Torsten Lange aus Bonn, der in der M75 für RKS Phoenix Mutterstadt startet.
Eine durch nichts zu rechtfertigende üble Abzocke des Verbandes
Man kann ja über die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung geteilter Meinung sein. Was aber so bezeichnend ist für den unverschämt-respektlosen Umgang mit der älteren Generation im DLV ist 1.) die Tatsache, dass die im Berufsleben stehenden Meistverdiener im Verband (M/W) ungeschoren bleiben und 2.) die Begründung, man wolle dem Nachwuchssport mit einer Anpassung unter die Arme greifen.
Beispiel: Eine Krankenversicherung wird ihre Beitragserhöhung mit gestiegenen Krankenkosten (Kliniken, Medikamente, etc.) begründen können, nicht aber mit gestiegenen Kosten in der Pflegeversicherung, die innerhalb des Systems eine eigene Säule darstellt.
Auf den strittigen Fall bezogen: Eine Gebührenerhöhung beinhaltet in der Regel einen „immanenten" Zweck, das heißt, wenn etwa für eine Meisterschaft Hallenmieten erhöht wurden oder die Kampfgerichte besser bezahlt werden sollten. So ist eine Beitragssteigerung wohl gerechtfertigt und der Begriff „Anpassung" korrekt. Hier aber wird ein sachfremdes Argument ins Feld geführt. Denn die Nachwuchsförderung im DLV hat unmittelbar nichts mit konkreten Meisterschaften von Senioren und den damit zusammenhängenden Gebühren zu tun. Es ist also lediglich eine unverblümte Abzocke!
Inzwischen weiß man nicht mehr, was beim DLV überwiegt: Frechheit, Diskriminierung oder dessen Inkompetenz?!
Ü35-Generation sollte die Antidiskriminierungsstelle einschalten
Ein nicht namentlich genannt werden wollender Senioren-Sprinter schrieb uns via WhatsApp in einem höchst interessanten Gedankenansatz zur Thematik: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung mit sechs verschiedenen Merkmalen. Dazu gehört das Alter, darf niemand benachteiligt werden, weil er ,zu jung' oder, wie in diesem konkreten Falle, ,zu alt' ist. Getreu dem Motto ,Wehret den Anfängen‘ sollten sich möglichst viele Seniorinnen und Senioren mit ihrer Beschwerde über den DLV unter der Internet-Adresse www.antidiskrimininierungsstelle.de an diese Institution wenden. Wenngleich sie keine Entscheidungsbefugnis hat, kann sie zumindest dem willkürlich, unverantwortlich und selbstherrlich handelnden Dachverband den Spiegel vorhalten und womöglich zu einer Umkehr bewegen. Falls nicht, bleibt immer noch der Weg einer zu organisierenden Sammelklage (dabei wäre LAMPIS im Boot, die Redaktion).“
Also nix wie ran! Denn wer sich beschwert fühlt, und das ist hier absolut unstreitig, sollte sich auch beschweren. Sich unmittelbar an den DLV zu richten, das hat das Beispiel von Mathias Hörmann gelehrt, prallt ab wie eine Seifenblase, verpufft im Nirwana.