Scheinheiliger DLV spielt sich als Hüter von Sitte und Moral auf

Glosse

Neben der Spur

(Darmstadt/Offenburg/Köln/Krefeld, 26. April 2021)
Hoch lebe die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Presse- und Meinungsfreiheit! Schade nur, dass sich nicht jeder daran hält. Ausgerechnet der „Deutsche Leuchtturm-Verband“ (DLV) mit weltweiter Strahlkraft von eigenen Gnaden zensiert einen Beitrag des über jeden Zweifel erhabenen, angesehenen Sport-Informations-Dienstes (SID). Die Agentur mit Sitz in Köln hatte über die Samstag in Offenburg erzielte formidable Speerwurf-Leistung von Johannes Vetter geschrieben: Der Weltmeister von 2017 postete bei Instagram im Anschluss ein Bild aus der Eistonne: Mit einem Bier in der Hand genoss Vetter "den Geschmack einer neuen Weltjahresbestleistung". Zitat Ende.
Etwas Ehrenrühriges vermag keiner daran zu entdecken. Immer noch besser das bayrische Grundnahrungsmittel maßvoll (womit jetzt nicht die Maß von 1 Liter auf dem Oktoberfest gemeint ist) zu trinken, als es maßlos und vollkommen sinnfrei bei Siegesfeiern kübelweise über die Köpfe und sündhaft teuren maßgeschneiderten Designer-Anzüge irgendwelcher Fußball-Trainer wie Pep Guardiola & Co. zu schütten.

Eine überflüssige Maßnahme aus der Abteilung Nonsens

Doch der DLV änderte auf seiner stets die heile Welt, die allerdings dadurch nicht in Unordnung geraten wäre, abbildende Netzseite diese Passage in mit „einem Getränk in der Hand“. Weshalb bloß derlei Berührungsängste? Vielleicht nach dem Motto „Ein gebranntes Kind scheut das Feuer“? Dazu muss der geneigte Leser wissen, dass Oberbürgermeister Jürgen Kessing aus der „Weltstadt“ Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg relativ kurz vor seiner damals bei vielen umstrittenen ersten Wahl im November 2017 zum DLV-Präsidenten bei einer Fahrt am Steuer mit mehr als 1,1 Promille erwischt wurde (siehe Link). Mit welchem alkoholischen Getränk er diesen Wert erreichte, ist seinerzeit nicht kolportiert worden. Das kann der Region gemäß auch Wein, wie wär's mit Trollinger (?), gewesen sein. Sonnenklar ist allerdings, dass es sich mitnichten um ein Kavaliersdelikt, sondern neben dem Führerscheinentzug auf Zeit um einen justiziablen Straftatbestand gehandelt hat.
Dies „Bruder Johannes“ bei einem Bierchen daheim unterstellen und ihn davor beschützen zu wollen, ist hochgradiger Nonsens. Zumal es anderswo (auch bei uns) ge- und beschrieben wurde. Wenn dieser scheinheilige Dachverband wirklich der Hüter von Sitte und Moral wäre, hätte er damals nicht die Kandidatur von Kessing zugelassen.
Redaktioneller Hinweis: Diesen für das Klatsch- und Tratsch-Fenster Flurfunk gedachten Beitrag hatten wir zunächst in die unsere Seite aufmachende Nachrichtenspalte gestellt.