Offener Brief einer Masters-Athletin an EMA-Chef Kurt Kaschke
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- Geschrieben von unseerer Redaktion
(Roussy/Assafora/Krefeld, 04. April 2020) Nicht jede/r tummelt sich auf Facebook. Und selbst dann erfährt der allgemeine Nutzer nicht, was so in den verschiedenen geschlossenen Gruppen ausgetauscht wird. Insofern ist der „Offene Brief“ von der jüngst mir via E-Mail-Schriftverkehr bekannt gewordenen französischen Sprinterin Claude Hemmer (lautsprachlich em-mär) aus Roussy an EMA-Präsidend Kurt Kaschke (Assafora) für die europaweit Startwilligen der drei ausgefallenen Europameisterschaften in Portugal und zur Befriedigung der Neugier aller Mensch gewordenen Kiebitze womöglich von Interesse. Die originale Version in englischer Sprache wurde nachfolgend ins Deutsche übersetzt.
Fragebogen kein rechtsverbindliches Dokument
„Herr Präsident, Ihre kürzlich durchgeführter Fragebogen-Aktion beinhaltet einen trügerischen Versuch, das Problem der Rückerstattung zu lösen, indem Sie die Athleten bitten, sich zwischen einer Rückerstattung von 50% und einer Spende (von 100%, die Redaktion) an die EMA zu entscheiden. Erlauben Sie mir, Folgendes zu unterstreichen:
1.) Ein Fragebogen ist kein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der Adressat Ihren Vorschlag akzeptiert und auf eine teilweise Rückerstattung verzichtet.
2.) Die Rechtsgrundlage lautet wie folgt: Da die EMA in Lausanne ihren Sitz hat, gilt die schweizerische Gesetzgebung zum Verbraucherschutz. Ohne ein Experte im Schweizer Recht zu sein, verstehe ich, dass Karten für Kultur- und Sportveranstaltungen, die abgesagt oder verschoben werden, zurückerstattet werden müssen. Die Anmeldegebühren sind nichts anderes als der Kauf von Eintrittskarten für eine Sportveranstaltung bei der EMA. Um dem Gesetz zu entsprechen und um sicher zu sein, dass kein einzelner Athlet vor Gericht gehen kann, sind Sie gut beraten, die Gebühren ohne weitere Ankündigung zu erstatten. Sie können natürlich an die Athleten appellieren, sich nicht für eine Rückerstattung zu entscheiden und den Betrag an eine steuerbegünstigte, gemeinnützige Stelle der EMA zu spenden.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Claude Hemmer.“
(Anmerkung: Den Doktor-Titel hat sie in Wirtschaftswissenschaften, dazu ein Diplom der Harvard Business School.)
DLV könnte die Abberufung des Präsidialherrn verlangen
Abgesehen davon erinnern wir noch einmal an den höchst zwielichtigen, unvereinbaren „Knebelpakt“ zwischen dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und Kaschke zu seiner Kandidatur und Wahl zum Präsidenten in 2012. Dem Vernehmen nach soll‘s vom DLV ausgehend inzwischen erhebliche Dissonanzen zwischen diesen beiden Partnern geben. Ob’s bei K.K. zu irgendwelchen Einsichten führt, sei dahingestellt, ist jedoch bei dessen moralischen Schmerzunempfindlichkeit eher zu bezweifeln.
Das würde ihm freilich herzlich wenig nützen, da sein eigener nationaler Verband gemäß Artikel 19.1.9 der EMA-Satzung seine Abberufung verlangen könnte. Aber nach 19.1.4 auch das Präsidium der EMA selber wegen verbandsschädigendem Verhalten. Das hat es in den vergangenen Jahren indes schon mehrfach gegeben, ohne dass daraus die Konsequenzen gezogen worden wären. Da herrscht offenbar die Devise „Nach uns die Sintflut" vor.
Eine absolut unselige Gemengelage!