"Knebelpakt" zwischen späterem EVAA-Präsidenten und dem DLV

Gemeinsame Absichtserklärung

Zur Zusammenarbeit zwischen den Vertretern des DLV in nationalen und internationalen Gremien des Sports und dem Deutschen Leichtathletik-Verband

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ist einer der bedeutsamsten und einflussreichsten Fachverbände im deutschen Sport und in den internationalen Fachverbänden.
Der Europäische Senioren Leichtathletik-Verband (EVAA) ist der derzeit anerkannt führende Regionalverband innerhalb der Welt-Masters-Bewegung und hat sich in jüngster Zeit durch Innovation und Fördermaßnahmen zum Wohle des Seniorensports ausgezeichnet, wobei Synergien im Dopingkampf besonders hervorzuheben sind.
Zur Förderung und Entwicklung der nationalen und der internationalen Leichtathletik unterstützt und fördert der Deutsche Leichtathletik-Verband aktiv die Kandidaturen von Vertretern des DLV für die nationalen und internationalen Gremien und macht von seinem Vorschlagsrecht zur Wahl oder zur Berufung Gebrauch.
Der vorgeschlagene DLV-Vertreter versteht sich, soweit es ihm die Aufgaben als Präsident des EVAA erlauben, als Botschafter der deutschen Leichtathletikbewegung. Er verpflichtet sich, unter Wahrung der Interessen des EVAA und dessen Mitglieder, zur Loyalität gegenüber dem Deutschen Leichtathletik-Verband und seinen Vertretern. Er verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachgremien und dem Präsidium des DLV, aus denen jeweils ein direkter Ansprechpartner benannt wird. Diese Ansprechpartner werden schriftlich benannt. Die Zusammenarbeit ist insbesondere gekennzeichnet durch eine gegenseitige Informationspflicht, soweit Informationen seitens des DLV oder des EVAA im Einzelfall nicht für vertraulich erklärt worden sind.
Der gewählte oder berufene Vertreter informiert den DLV über seinen jeweiligen Ansprechpartner über Beschlüsse des jeweiligen Gremiums, soweit die Informationen seitens des DLV oder des EVAA im Einzelfall nicht für vertraulich erklärt worden sind.
Der gewählte oder berufene Vertreter holt rechtzeitig vor einer Beschlussfassung die Stellungnahme des DLV ein, soweit dieser Beschluss Einfluss auf die direkten Interessen des DLV haben kann. Diese Stellungnahme bringt der Vertreter mit in die Beratung der internationalen Gremien ein, wobei er aber jederzeit zur Ausführung eines Mehrheitsbeschlusses verpflichtet ist.
Der Ansprechpartner des DLV informiert den gewählten oder berufenen Vertreter über die themenbezogenen Ergebnisse der Fachgremien oder des Präsidiums des DLV.
Der DLV eröffnet die Möglichkeit, Themen in die Fachgremien oder das Präsidium einzubringen.
Der DLV lädt bei Bedarf die gewählten und berufenen Vertreter zu den Sitzungen der jeweiligen Fachgremien oder des Präsidiums ein.

Darmstadt / Lausanne, 30.04.2012

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Kurt Kaschke                                                   Dr. Clemens Prokop

Fußnote unsererseits: Damals hieß die erst in 2014 umbenannte EMA noch EVAA.