Autonomie: Wenn's um Allgemeines geht, sollten Regeln durchgängig sein
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- Geschrieben von Axel Hermanns
(Vaterstetten/München/Darmstadt, 22. Juni 2015) Autonomie ist in allen Bereichen grundsätzlich und oberflächlich betrachtet eine feine Sache. Einmal abgesehen von den ständigen Streiks der Deutschen Bundesbahn und der Lufthansa für ihre restlos genervten Fahr-/Fluggäste. Aber wenn es um die herrlichste Nebensache der Welt, den Sport geht, sollten die Regeln von oben nach unten durchgängig sein. Abseits im Fußball lässt ja auch keinen Interpretationsspielraum zu. Außer es immer richtig zu erkennen. Einmal mehr ist in der Leichtathletik eine Diskussion über Medaillenstandards und die Vergabe von Titeln bei weniger als drei Teilnehmern entbrannt. Ohne es jetzt auf alle 20 Landesverbände abgeklopft zu haben, gibt es offensichtlich unterschiedliche Auslegungen, aktuell ausgelöst bei den Bayerischen Senioren-Meisterschaften am 13./14. Juni 2015 in Vaterstetten.
Zunächst einmal kann Lieschen Müller oder Hans Mustermann nix dafür, buchstäblich konkurrenzlos an den Start gehen zu müssen. Das für sich gesehen ist schon nicht besonders spaßig. Allerdings hört der Spaß endgültig auf, bei einer adäquaten Leistung, die über der DM-Norm liegt, obendrein nicht mit dem Titel gekürt zu werden und sich Landesmeister nennen zu dürfen. Nun steht der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) wahrlich nicht in dem Geruch, dass immer alles zum Wohl (leider meist Wehe) seiner Schutzbefohlenen ist, was er in seinem Wolkenkuckucksheim in Darmstadt so auszubaldowern pflegt. Aber das schon:
„Die so genannten Medaillen- beziehungsweise Leistungsstandards, die Senioren/innen bei den Deutschen Senioren Meisterschaften für die Meistertitel erfüllen mussten, wenn weniger als drei Teilnehmer/innen am Start waren, wurden zum 01.01.2015 abgeschafft. Sie werden auch nicht mehr als notwendig erachtet, da mittlerweile für alle Disziplinen Qualifikationsleistungen verlangt werden.“
Aus der Nummer kämen die falsch gepolten Landesverbände im Zweifel ziemlich leicht heraus, wenn es auch hier hieße Bundesrecht bricht Länderrecht, ehe wieder ein langer Weg durch die Instanzen angetreten werden muss. Freilich sollte der mitgliederstarke, einflussreiche Bayerische LV in München mit seinem um- und einsichtigen Präsidenten Wolfgang Schoeppe aus Ansbach so autark sein, dieses "Luxusproblem" selber im Sinne der Aktiven lösen zu können.