DLV-Macher schlafen einmal mehr Schlaf des vermeintlich Gerechten
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- Geschrieben von Axel Hermanns
(Darmstadt/Krefeld, 11. Februar 2015) Wenn wir alle durch den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) mit Sitz in Darmstadt produzierten Stilblüten während unseres nunmehr über fünfjährigen Bestehens gesammelt hätten, käme ein veritabler, überbordender „Blumenstrauß“ zusammen, den wir Präsident Clemens Prokop am 26. März zum Geburtstag schenken könnten (das käme uns freilich nicht wirklich in den Sinn). Dabei haben wir längst nicht alles Entdeckte veröffentlicht und vermutlich nur das gefunden, was die Spitze des riesigen Eisberges oberhalb der Wasserfläche hergab. Letztes berichtetes „Schmankerl“ war die nicht umgesetzte internationale Regeländerung der Erhöhung des Speergewichtes bei der W60/65 zum 01.Januar 2014 von 400 auf 500 Gramm, die erst ein Jahr später wirksam werden soll (siehe Ausschreibung zur Hallen-DM mit Winterwurf 2015 in Erfurt).
Doch ganz so simpel ist das nicht, wie unser Mitglied Hans Josef „Kugeljupp“ Weitz aus Köln bei tieferem Einstieg in die Recherche ermittelte. Die vom DLV unter leichtathletik.de publizierten Internationalen Wettkampfregeln (IWR) in der Fassung vom 01. Mai 2014 weisen unter Regel 193 auf Seite 235 für die W60/65 bei „Nationale Bestimmungen“ unverändert 400 Gramm aus. Gute Nacht, Freunde um Frank O. „Napoleon“ Hamm, es wird Zeit für euch zu gehen! Einmal mehr Servicewüste DLV mit gaaanz viel Sand im Getriebe.
Dass die Macher aus dem Hessischen Derartiges nicht plakativ über ihre Senioren-Spielecke jenen mitteilen, die es unmittelbar angeht, ist keine neue Erkenntnis. Aber sie lassen auch ihre 20 Landesverbände unschön im Dunkeln und in die Falle tappen. Beispiel gefällig? Herzlich gerne! Bei den sächsischen Winterwurf-Meisterschaften am 24./25. Januar 2015 in Chemnitz warf die W60/65 unverdrossen mit dem 400-Gramm-Speer.
Das große Dilemma beim DLV ist, dass sich unter den 40 hauptamtlichen Mitarbeitern bis auf die Reinigungskraft, die Poststelle und die Registratur für die vielen Nachberechnungen von Genehmigungsgebühren nur Direktoren und Referatsleiter/innen befinden. Also ausnahmslos Häuptlinge und keine Indianer, die vielleicht die „Drecksarbeit“ machen könnten.
Dafür wird von Lampis abermals unser Oscar, die virtuelle Schlafmütze, an den DLV verliehen. Glückwunsch!