Hessische "lex specialis" für Thomas Zacharias wirft einige Fragen auf

(Bruchköbel/Krefeld, 25. Juni 2014) Allein der Name des Schauplatzes löst bei älteren Generationen Respekt und Anerkennung aus, ist belegt mit einem ganz großen deutschen Leichtathleten, nach dem der wichtigste zu vergebende Preis des DLV benannt ist, der an verdiente Aktive verliehen wird. Und just im Rudolf-Harbig-Stadion in Bruchköbel tragen die Senioren/innen am kommenden Samstag/Sonntag ihre Hessischen Meisterschaften aus. Sie sind, wie parallel dazu die Bayern in Elsenfeld, unter sich. Fast und mit einer Ausnahme: Hochspringer Thomas Zacharias (*1947) vom USC Mainz in Rheinland-Pfalz darf mit seinem antiquierten Tauchwälzer oder Straddle  als Gast an den Start gehen und ist fraglos der prominenteste Teilnehmer. Allerdings begibt sich der HLV mit dieser „lex specialis" für Zacharias bei den nicht offen ausgeschriebenen Meisterschaften bereits kurz nach Sommeranfang auf dünnes Eis. Schließlich könnten andere ob dieser Begebenheit auch auf die Idee kommen, hier starten zu wollen. Und was einem zugestanden wird, kann anderen schwerlich verweigert werden. Dazu muss nicht gleich das Grundgesetz bemüht werden. Wohl verstanden: Es geht nicht darum, dem guten Thomas etwas zu missgönnen. Aber es gibt nun einmal Spielregeln und sicherlich noch weitere Möglichkeiten anderswo tunlichst hoch zu springen. Wer immer diesen „Deal“ eingefädelt hat – es ist und bleibt eine höchst fragwürdige Angelegenheit. Und ob das die unmittelbaren Konkurrenten der M60/65 so prickelnd finden, dass ihnen einer außer Wertung unter Anlockung von Publikum und Presse die Schau stiehlt, sie letztlich vorführt, darf ebenfalls füglich bezweifelt werden. Obendrein würde es den Außenstehenden absurd vorkommen, wenn - angenommen - der "Sieger" mit 1,67 m einen neuen Altersklassen-Weltrekord (bisher 1,66 m) aufstellt, aber der "Zweitplatzierte" mit 1,42 m zum Hessen-Meister gekürt wird.
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