Dachverband DLV betreibt mit rechtswidrigen Mitteln Wahlbeeinflussung
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- Geschrieben von Axel Hermanns
Kommentar
Nebenbei bemerkt
(Darmstadt/Krefeld, 03. Dezember 2022) Es stinkt sprichwörtlich gewaltig zum Himmel über der Geschäftsstelle des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) auf der Alsfelder Straße 27 in Darmstadt. Die (un-)verantwortlich handelnden Personen betreiben massive, rechtswidrige Wahlbeeinflussung, laufen Gefahr einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung oder gar einer (späteren) Anfechtungsklage. Zunächst setzen sie jedoch allem Anschein nach auf die Devise „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Das ändert indes absolut nichts an der Unlauterkeit. Aber es geht ja lediglich um den Klotz am Bein, die Ü35-Generation, bei der auch jedes unerlaubte Mittel recht zu sein scheint.
Neuerlicher perfider Akt der unzulässigen Steuerung
Neuester perfider Akt eines DLV-Mitarbeiters (Name liegt unserer Redaktion vor) im Sinnen und Trachten den für die Dachorganisation ihr unbequemen sowie missliebigen bisherigen, erneut kandidierenden Seniorensprecher Heiko Wendorf vom ASV Erfurt auszubooten: Er hat eine männlich-weibliche Doppelspitze prominenter „Masters“ (uns ebenfalls namentlich bekannt) erfolgreich gedungen, sich zur Wahl zu stellen. Dazu heißt es auszugsweise in der Kommentierung demokratischer Grundsätze: „Unzulässige Wahlbeeinflussung bezeichnet interessengeleitete Versuche, unter Verstoß gegen Wahlrechtsgrundsätze (zum Beispiel Freiheit, Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl) das Ergebnis von Wahlen zu beeinflussen.“
Wahlkampf in eigener Sache oder durch Dritte ist legitim
Wohlverstanden: Hier geht es um eine gezielte Steuerung durch den Initiator der Wahl, den DLV. Nicht um Propaganda (Wahlkampf) in eigener Sache oder Dritter, wie andere im internen Kreis und wir ihn öffentlich Pro für den in der Sache Senioren-Leichtathletik im Sinne der Aktiven streitbaren Wirtschaftsjuristen Heiko Wendorf (im Bild) betreiben. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, legitim, mithin erlaubt. Und es sei daran erinnert, dass es bereits einen solchen Versuch jenes hauptamtlichen Angestellten des hohen Hauses in Hessen gegeben hat (wir berichteten). Ein, nicht einmal überspitzt formuliert, Wiederholungstäter also. Dabei ist es völlig egal, ob dieses Vorgehen auf seinem eigenen feuchten Humus gewachsen ist oder er auf Weisung „von oben“ agiert hat. Niemand, auch kein abhängig Beschäftigter, ist verpflichtet, sich zu Rechtswidrigkeiten nötigen zu lassen.
Gesamte hemdsärmelige, unausgegorene Prozedere ist höchst fragwürdig
Überhaupt ist das gesamte Prozedere höchst fragwürdig, mehr noch: gleichermaßen unzulässig. Es handelt sich nicht um ein anonymisiertes Wahlverfahren der fünf weiblichen und zehn männlichen Kandidaten durch die knapp über 200 Stimmberechtigten. Der DLV kann genau sehen wer wen gewählt haben wird. Ohne es ihm unterstellen zu wollen, könnte er auch unkontrolliert das ihm womöglich nicht beliebige Ergebnis nach seiner Wunschvorstellung nivellieren.
So schaut’s aus! Zumindest um die gesamten hemdsärmeligen, unausgegorenen Gegebenheiten und denkbaren Szenarien. Übrigens: Die letzte Wahl anlässlich der Deutschen Senioren-Meisterschaften vom 29. Juli bis 01.Juli 2018 wurde ordnungsgemäß geheim durchgeführt, beteiligten sich nur 93 von anwesenden 750 Vereinen.